Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz

Die Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz richtet sich vor allem nach den Regeln der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der MiGeL. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Situationen, in denen Brillen oder Kontaktlinsen vergütet werden können, die relevanten Beträge für 2026 sowie die Rolle der Zusatzversicherung.

Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz: Was die Grundversicherung bezahlt

In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung Sehhilfen nicht automatisch für alle Erwachsenen. Eine Vergütung besteht hauptsächlich in bestimmten Fällen gemäss MiGeL, insbesondere bei Kindern, in besonderen medizinischen Situationen und bei progressiver Myopie.

Vergütung für Brillen und Kontaktlinsen bei unter 18-Jährigen

  • Jährliche Verordnung durch einen Augenarzt
  • Zwischenanpassungen können durch einen Optometristen erfolgen
  • Vergütung: CHF 180.67 pro Jahr

Sonderfälle für Brillen oder Kontaktlinsen (alle Altersgruppen)

Eine Vergütung ist auch möglich, wenn sich die Refraktion infolge einer Krankheit, von Medikamenten oder einer Operation verändert.

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gilt für alle Altersgruppen
  • Vergütung: CHF 180.67 pro Auge und Jahr

Sonderfälle für Kontaktlinsen I

Eine besondere Vergütung für Kontaktlinsen ist vorgesehen, wenn Kontaktlinsen die Sehschärfe im Vergleich zur Brille um mindestens 2/10 verbessern und zusätzlich mindestens eines der weiteren Kriterien erfüllt ist.

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
    • Myopie < -8.0 Dioptrien
    • Hyperopie > +6.0 Dioptrien
    • Anisometropie ab 3 Dioptrien mit Beschwerden
    • Astigmatismus < -3.0 Dioptrien
  • Vergütung: CHF 271.00 pro Auge alle 2 Jahre

Sonderfälle für Kontaktlinsen II

In bestimmten augenärztlichen Situationen können Kontaktlinsen ohne zeitliche Begrenzung vergütet werden.

  • Irregulärer Astigmatismus
  • Erkrankung oder Läsion der Hornhaut
  • Notwendigkeit nach einer Hornhautoperation
  • Defekte der Iris
  • Vergütung: CHF 632.34 pro Auge

Sonderfälle für Brillen II

Wenn in denselben Situationen eine Brille erforderlich ist, besteht ebenfalls eine besondere Vergütung.

  • Irregulärer Astigmatismus
  • Erkrankung oder Läsion der Hornhaut
  • Notwendigkeit nach einer Hornhautoperation
  • Defekte der Iris
  • Vergütung: CHF 632.34 pro Brillenpaar

Progressive Myopie bei Jugendlichen bis 21 Jahre

Die MiGeL sieht auch eine Vergütung bei progressiver Myopie bei Jugendlichen vor, unter klar definierten Bedingungen.

  • Progression von mindestens 0.50 Dioptrien pro Jahr
  • Bereits bestehende hohe Myopie oder Risiko einer Entwicklung zur hohen Myopie
  • Verordnung durch einen Augenarzt mit speziellem Formular
  • Behandlung nur mit Brillen oder Kontaktlinsen mit nachgewiesenem myopiekontrollierendem Effekt:
    • multifokale Kontaktlinsen mit peripherer Defokussierung
    • Orthokeratologie-Linsen
    • Brillengläser zur Myopiekontrolle
  • Vergütung: bis zu CHF 850.00 pro Jahr

Gut zu wissen: Auch bei einer Kostenübernahme bleiben Franchise und Selbstbehalt geschuldet.

Übersichtstabelle: Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz

Situation Wichtigste Bedingungen Betrag
Unter 18 Jahre Jährliche Verordnung durch Augenarzt CHF 180.67/Jahr
Sonderfälle alle Altersgruppen Änderung der Refraktion durch Krankheit, Medikamente oder Operation CHF 180.67/Auge/Jahr
Kontaktlinsen I 2/10 bessere Sehschärfe + optische MiGeL-Kriterien CHF 271.00/Auge/2 Jahre
Kontaktlinsen II Hornhaut, Iris, postoperativ, irregulärer Astigmatismus CHF 632.34/Auge
Brillen II Gleiche besondere augenärztliche Fälle CHF 632.34/Paar
Progressive Myopie bis 21 Jahre Fachärztliche Verordnung + anerkannte Myopiekontrolle CHF 850.00/Jahr

Praktischer Hinweis: Bewahren Sie Ihre Verordnung, den Kaufbeleg und die Abrechnung Ihrer Krankenkasse gut auf.

Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz

Neben der Grundversicherung bieten viele Zusatzversicherungen eine Beteiligung an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. In der Praxis ist diese optische Deckung häufig Teil eines Leistungspakets und nicht als reine Brillenversicherung erhältlich.

Leistungshöhen, Wartefristen, Vergütungsintervalle und Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Vertrag deutlich. Ein Vergleich vor dem Abschluss ist deshalb sinnvoll.

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Häufige Fragen zur Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz

Erhalten Erwachsene automatisch eine Vergütung für eine Brille?

Nein. Grundsätzlich vergütet die Grundversicherung Brillen für Erwachsene nicht automatisch, ausser in den besonderen Fällen der MiGeL.

Werden Kontaktlinsen in der Schweiz vergütet?

Ja, aber nur in bestimmten Situationen: besondere medizinische Fälle, genaue visuelle Kriterien oder anerkannte Behandlung der progressiven Myopie.

Braucht man für eine Vergütung eine Verordnung?

Ja. In den von der Grundversicherung gedeckten Fällen ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, oft von einem Augenarzt.

Zahlt die Zusatzversicherung mehr?

Oft ja, aber das hängt vollständig vom Vertrag ab. Prüfen Sie die Höchstbeträge, die Vergütungsintervalle und die Ausschlüsse genau.

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