Rückerstattung von Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz

Die Rückerstattung von Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz hängt von den Regeln ab, die das KVG (obligatorische Krankenversicherung) festlegt. Hier erfahren Sie, wie Sie die Kosten für Ihre Brille oder Kontaktlinsen zurückerstattet bekommen und was die Zusatzversicherungen anbieten.

Rückerstattung Brillenlinsen Schweiz: Bedingungen LaMAL

Die grundlegende Krankenversicherung sieht verschiedene Situationen für die Erstattung von optischen Geräten vor. Hier sind die wichtigsten abgedeckten Fälle:

Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen für unter 18-Jährige

  • Obligatorische jährliche ärztliche Verschreibung durch einen Augenarzt
  • Mögliche Zwischenanpassungen bei einem Optometristen
  • Rückerstatteter Betrag: CHF 180.67 pro Jahr

Rückerstattung von Brillen und Kontaktlinsen in Sonderfällen (alle Altersgruppen)

Wenn sich die Refraktion aufgrund einer Krankheit, einer medikamentösen Behandlung oder nach einer Operation ändert :

  • Ärztliche Verschreibungspflicht
  • Rückerstatteter Betrag: CHF 180.67 pro Auge/Jahr

Sonderfälle Kontaktlinsen (I)

Eine spezielle Erstattung für Kontaktlinsen ist in der Schweiz unter diesen Bedingungen vorgesehen:

  • Von einem Augenarzt verlangte ärztliche Verschreibung
  • Sehverbesserung von mindestens 2/10 im Vergleich zu einer Brille
  • Voraussetzungen: Kurzsichtigkeit > -8.0D, Weitsichtigkeit > +6.0D, Astigmatismus < -3.0D, Anisometropie ≥ 3.0D
  • Rückerstattung: CHF 271.00 pro Auge alle 2 Jahre

Sonderfälle Brillenlinsen (II)

Rückerstattung der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz ohne zeitliche Begrenzung in den folgenden Situationen:

  • Irregulärer Astigmatismus, Hornhautpathologie oder -verletzung, Irisdefekt
  • Ärztliche Verschreibungspflicht
  • Rückerstattung: CHF 632.34 pro Auge (Kontaktlinsen) oder pro Paar (Brille)

Progressive Myopie bei Jugendlichen (bis 21 Jahre)

  • Kurzsichtigkeit ≤ -5.00D mit Entwicklung ≥ 0.50D/Jahr
  • Spezielles Rezept eines Augenarztes erforderlich
  • Behandlung mit speziellen Linsen oder Brillen, die die Kurzsichtigkeit bremsen (Orthokeratologie oder multifokale Linsen)
  • Rückerstattung bis zu CHF 850.00/Jahr

💡 Wichtiger Hinweis: Überprüfe die von deiner Krankenversicherung erhaltene Abrechnung sorgfältig!

Rückerstattung von Brillenlinsen Schweiz durch Zusatzversicherungen

Als Ergänzung zur Grundversicherung (KVG) bieten Zusatzversicherungen (VVG) oft zusätzliche Erstattungen für Ihre Brillen und Kontaktlinsen in der Schweiz. Die Beträge variieren jedoch je nach Vertrag stark.

So ist es ratsam, Zusatzversicherungen zu vergleichen, um diejenige zu wählen, die am besten zu Ihren Sehbedürfnissen passt. Beachten Sie, dass eine ärztliche Verordnung in der Regel nicht erforderlich ist.

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